AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Bestattungshaus Volker Haar
Friedenstraße 55, 26386 Wilhelmshaven
(nachfolgend Bestattungsunternehmen )
Stand April 2018  
Download AGB.pdf
§1. Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen unserem Bestattungsunternehmen und den Kunden der von uns angebotenen Bestattungsleistungen  gelten diese AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen von Bestattungshaus Volker Haar deutlich sichtbar ausgehängt und  zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Bestattungsleistung aktuelle Fassung der AGB.
(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in Ausübung oder zum Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Bestattungshaus Volker Haar sie schriftlich akzeptiert hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Das Angebot des Bestattungsunternehmens  ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrags oder Vorsorgevertrages durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande. Werden dem Bestattungsunternehmen Umstände bekannt, dass der Auftraggeber kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist bzw. Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit weggefallen sind, kann das Bestattungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

(2) Mündliche Abreden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung und nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

(3.1) Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und die zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet.

(3.2) Gegenstand jedes Auftrages ist in der Regel die Erledigung aller standesamtlichen Formalitäten, die Durchführung der hygienischen und kosmetischen Versorgung sowie die Erbringung aller Leistungen, die zur Aufbewahrung des / der Verstorbenen bis zur Beisetzung / Trauerfeier sowie zur würdevollen offenen Aufbahrung und Abschiednahme unter hygienischen und ästhetischen Aspekten notwendig sind. Hierzu zählt unter anderem das fachgerechte Verschließen des Mundes, der Augen, der Körperöffnungen, der Zugänge von Kathetern, Kanülen, Drainagen usw. sowie die äußerliche Reinigung und Desinfektion.

(4) Das Bestattungsunternehmen gilt als mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in Abs. 3 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben, gegenüber Behörden, insbesondere dem Standesamt, Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. solche sowie Urkunden in Empfang zu nehmen.
Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des Bestattungsauftrages berechtigt zu sein. Mit Beauftragung überträgt er dem Bestattungsunternehmen das Totenfürsorgerecht.

(5)Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen.
Das Bestattungsunternehmen kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen-bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen.
Insoweit erteilt der Auftraggeber dem Bestattungsinstitut durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht. Der Auftragsgeber stellt das Bestattungsunternehmen im Hinblick auf Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von dem Verbot des § 181 BGB frei.

§ 3 Widerrufsbelehrung und Wiederrufsrecht 
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, sowie Aufträgen per Telefon, Fax oder E-Mail oder online, hat der Auftraggeber das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das im Anhang befindliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(4) Im Falle des wirksamen Widerrufs wird das Bestattungsunternehmen dem Auftraggeber alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (exklusiv der zusätzlichen Kosten, die durch eine besondere Lieferart entstanden sind) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Die Rückzahlung löst keine weiteren Entgelte aus.

(5) Für den Fall, dass der Auftraggeber den Beginn der Dienstleistung trotz und während des Laufs der Widerrufsfrist verlangt hat, so ist dem Bestattungsunternehmen ein angemessener Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Verrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


(6) Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

Wiederruf.pdf
An
Bestattungshaus Volker Haar
Inhaber Sven Haar
Friedenstraße 55
26386 Wilhelmshaven
Fax: 04421 - 61388
Mailadresse: info@volker-haar.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden

Dienstleistung .................................................................

beauftragt am: ….............................................................

Name des/der Auftraggebers:..........................................

Anschrift:..........................................................................


ggf. Lieferung bestellter Ware:
(Name der Ware, Rechnungsnummer und Preis):

…......................................................................................

Bestellt am: …............................
 
Erhalten am:...............................


…........................
Datum

....................................................
Unterschrift Kunde (nur bei schriftlichem Widerruf)

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Maßgeblich ist insoweit die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Soweit Lieferungen und Leistungen Gegenstand des Auftrags sind, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein Preis vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber angemessene und ortsübliche Preise berechnet.

(2) Der Vergütungsanspruch ist ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung erfolgte Zahlstelle (siehe folgenden Absatz 3) zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem mitgeteilten Konto.

3) Die Zahlung ist an unseren Abrechnungsservice, die "ADELTA.FINANZ AG" zu leisten. Insoweit haben wir die Abwicklung abgetreten und es gelten dafür deren AGB.

(4) Das Bestattungsunternehmen ist grundsätzlich berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Abs. 1 bis 3 gelten sodann sinngemäß.

(5) Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung. Für den Fall, dass Leistungen aus vorgenannten Verträgen an das Bestattungsunternehmen erfolgen, ist dieses berechtigt, diese mit den vertraglichen Vergütungsansprüchen des Bestattungsunternehmens zu verrechnen und einen etwaig verbleibenden Überschuss auf das Konto des Auftraggebers zu überweisen. Soweit Leistungen des Bestattungsunternehmens durch Dritte, insbesondere Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist das Bestattungsunternehmen befugt, diese Zahlungen auf seinen Vergütungsanspruch zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Drittzahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang. Den vorgenannten Behörden und Gesellschaften steht es sodann frei, ihre Forderungen direkt gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Bestattungsunternehmen behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung des aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vergütungsanspruchs vor.

§ 6 Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sich sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis ergibt.

§ 7 Leistungszeit

Vereinbarte Termine gelten als „ungefähre Termine“, für die das Bestattungsunternehmen keine Gewähr übernimmt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart ist. Aus der Überschreitung voraussichtlicher Termine kann der Auftraggeber, sofern diese nicht ausnahmsweise von dem Bestattungsunternehmen zu vertreten ist, keine Ansprüche herleiten.

§ 8 Gewährleistung
(1) Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
 
(2) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden nach Wahl des Bestattungsunternehmens durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, tritt an deren Stelle die angemessene Minderung des Vergütungsanspruchs.

(3)Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel an Bestattungsartikeln, insbesondere an Sarg oder Urne können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie dem Bestattungsunternehmen binnen einer Frist von 1 Woche schriftlich anzeigt. Die Frist beginnt mit der Versenkung der Urne oder des Sarges.

(4) Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.

§ 9 Urheber –und Nutzungsrecht für Eigenmotive, Passbilder und weitere Fotos

(1) Der Auftraggeber bestätigt gegenüber dem Bestattungsunternehmen, dass für die von ihm persönlich gelieferten Fotoabzüge bzw. digitalen Bilddateien
a) Urheberrecht besteht, da die Aufnahmen von ihm persönlich gefertigt wurden oder
b) Nutzungsrecht besteht, da ihm der Urheber, insbesondere der Fotograf, die Erlaubnis hierfür übertragen hat.

(2)Der Auftraggeber autorisiert das Bestattungsunternehmen, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte, insbesondere die gängigen Tageszeitungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen  weiterzugeben.

§ 10 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung oder wird dem Bestattungsunternehmen die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % aus der Gesamtauftragssumme von dem Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Vergütungsanspruch überhaupt nicht oder ein geringerer als die pauschalierte Vergütung entstanden ist.

§ 11 Haftung
Das Bestattungsunternehmen haftet für Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung des Auftraggebers auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt.
Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen, wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Auftragnehmers für entstandene Schäden wird dabei ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.

§ 12 Datenschutz (Datenschutzerklärung)
Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu erheben und zu verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Bestattungsunternehmens.
Gerichtsstand ist Wilhelmshaven, zuständig AG Wilhelmshaven, Marktstraße 15 - 17, 26382 Wilhelmshaven.

§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte sich eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbareBestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Bestattungsdienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Ich stimme ausdrücklich zu, dass das Bestattungshaus Volker Haar, Inh. Sven Haar, Friedenstraße 55, 26386 Wilhelmshaven vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch das Bestattungsunternehmen mein Widerrufsrecht verliere.


_________________________________
Ort 
_________________________________      
Datum    

_________________________________
Unterschrift des Auftraggebers

ALLES VERÄNDERT SICH, ABER DAHINTER RUHT EIN EWIGES.
(GOETHE)
Share by: